Deutschland
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Landwein |
Die Landschaft, aus der die Trauben stammen, muss auf dem Etikett angegeben werden, z.B. Pfälzer Landwein, Badischer Landwein etc. |
Q.b.A |
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete. Er darf nur aus den bestimmten Anbaugebieten für Qualitätswein kommen und muss eine amtliche Prüfungsnummer erhalten. |
Italien
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Vino da Tavola (VdT) |
Einfache Weine, Tafelweine |
Indicazione Geografica Tipica (IGT) |
typischer Gebietswein. Der Wein muss die zugelassenen Rebsorten und er muss bestimmten qualitativen Kriterien entsprechen. Des weiteren darf er nur aus dem festgeleten Anbaugebiet stammen. |
Denominazione di Origine Controllata (DOC) |
kontrollierte Herkunftsbezeichnung, entspricht dem deutschen QbA. Für jeden DOC-Wein sind amtlich festgelegt: das Anbaugebiet, die Rebsorten, der maximale Hektarertrag, die Mostausbeute, Produktionsmethoden, der Mindestalkoholgehalt, die typischen Weinmerkmale wie Farbe, Duft und Geschmack. |
Denominazione di Origine Controllata e Garantita (DOCG) |
kontrollierte und garantierte Herkunftsbezeichnung. DOCG ist ein Prädikat für Weine höchster Qualität. Die Anforderungen an Anbau und Herstellung sind gegenüber den DOC-Weinen verschärft und werden durch eine staatliche Kommission regelmäßig überprüft und garantiert. |
Classico |
diesen Zusatz dürfen nur die Weine tragen, die tatsächlich aus dem Gebiet mit den besten Anbauvoraussetzungen kommen. |
Superiore |
in einigen DOC-Bestimmungen vorgesehen für Weine aus ausgesuchtem Lesegut (mit höherem Alkoholgehalt als für DOC-Weine erforderlich) und mit einer vorgeschriebenen Mindestreifezeit. |
Riserva |
in einigen DOC- und DOCG-Bestimmungen Zusatz für Weine, die deutlich länger ausgebaut wurden als für Jahrgangsweine erforderlich (meist 1 Jahr länger). |
Spanien
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Denominacion de Origen (DO) |
die in der spanischen DO enthaltenen Regelungen entsprechen denen der italienischen DOC. |
Denominacion de Origen Calificada (DOC) |
höchste Qualitätsstufe, vergeben an Weine aus herausragenden Anbaugebieten, deren Produktion besonders sorgfältig kontrolliert wird. |
Vino de Crianza |
Wein der in Eichenfässern gekeltert wurde. |
Reserva |
Prädikat für Weine, die mindestens 3 Jahre ausgebaut sind, davon 1 Jahr im Fass. |
Grand Reserva |
Prädikat für Weine, die mindestens 5 Jahre ausgebaut sind, davon 2 Jahre im Fass. |
Frankreich
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Vin de Table (VdT) |
Tafelwein, Bezeichnung für Tischwein, der nicht Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ist. |
Vin de Pays (VdP) |
Landwein mit gehobener Qualität, der eine geografische Angabe trägt und bestimmten Produktionsbedingungen entsprechen muss. |
Appellation Controlée (AC) |
Die höchste Qualitätskategorie. Ein Prädikat für kontrollierte Herkunftsbezeichnung und festgelegte Bedingungen: genehmigte Traubenarten mit entsprechend definiertem Reifegrad, bestimmtes Anbau- und Weingewinnungsverfahren. |
Appellation d'Origine Controlée (AOC) |
ein Qualitätswein aus kontrollierten Anbaugebieten, deren Produktion regelmäßig überprüft wird. |
Superieur |
gesetzlich geregelter Bestandteil mancher Anbaugebiete der kontrollierten Herkunftsbezeichnung z.B. Bordeaux Superieur. |
Villages |
Bestandteil verschiedener kontrollierter Herkunftsbezeichnungen, die Weine mehrerer Weinbaugemeinden umfassen, die Weine höherer Qualität erzeugen z.B. Beaujolais Villages. |
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Geschmacksangaben
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Trocken |
Der Begriff "Trocken" darf nur angegeben werden, wenn der Wein einen Restzuckergehalt von höchstens 4 g/l (bei Wein für Diabetiker geeignet) oder höchstens 9 g/l aufweist, wobei der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt des Weines um nicht mehr als 2 g/l unter dem Restzuckergehalt liegen darf. Als Berechnungsformel für die Obergrenze der zulässigen Restsüße gilt: Säure +2 bis zur Höchstgrenze von 9 g/l. |
Halbtrocken |
Die Geschmacksangabe "Halbtrocken" darf nur für einen Wein verwendet werden, dessen Restzuckergehalt um nicht mehr als 10 g/l höher liegt als der in g/l Weinsäure ausgedrückte. Die Bezeichnung "Halbtrocken" darf nur gebraucht werden, wenn der Restzuckergehalt des Weines den für "Trocken" festgelegten Höchstwert übersteigt. |
Lieblich |
Die Geschmacksangabe "Lieblich" wird verwendet, wenn der Wein einen Restzuckergehalt aufweist, der über 18 g/l liegt und höchstens 45 g/l beträgt. |
Süß |
Die Geschmacksangabe "Süß" darf nur gebraucht werden, wenn der Restzuckergehalt des Weines über 45 g/l liegt. |